Informationen zur Abrechnung und Preisliste (GOÄ)

Diese Seite dient der Orientierung für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten sowie für Selbstzahler. Sie soll einen Überblick darüber geben, welche Leistungen in der Praxis angeboten werden und in welchem Kostenrahmen sich diese gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bewegen.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Behandlung in der Privatpraxis nicht. Eine Behandlung gesetzlich Versicherter ist dennoch möglich und erfolgt in diesem Fall als Selbstzahlerleistung.

Die nachfolgende Preisliste stellt einen Auszug häufig abgerechneter Leistungen dar und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die endgültige Abrechnung richtet sich nach dem individuellen Befund, dem tatsächlichen Leistungsumfang sowie der jeweils geltenden Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Vor Beginn einer Behandlung erfolgt selbstverständlich eine transparente Aufklärung über die anfallenden Kosten.

Preisliste gemäß Gebührenordung Ärzte (GOÄ 1996) für Selbstzahler
Für Selbstzahler berechnen wir verschiedene Leistungen nur mit dem Mindestsatz der Gebührenordnung.
Die Preise für Privatversicherte können entsprechend der angesetzten Steigerungsfaktoren abweichen.

Röntgenleistungen
GOÄ-Nr. Leistung Preis (€)
5020 Hand / Fuß, 2 Ebenen 12,83
5030 Hüfte / Schulter / Knie, 2 Ebenen 20,98
5105 Brust- oder Lendenwirbelsäule, 2 Ebenen 23,31
5040 Beckenübersicht 17,49
5035 Teil des Skeletts, 1 Ebene 9,33
Diagnostischer Ultraschall
GOÄ-Nr. Leistung Preis (€)
410 Sonographie eines Organs 11,66
420 Folgesonographie (z. B. Gegenseite zum Vergleich) 4,66
413 Sonographie der Säuglingshüfte 16,32
Therapeutische Leistungen
GOÄ-Nr. Leistung Preis (€)
267 Infiltrationsbehandlung (zzgl. Medikament) 10,72
269a Akupunktur je Sitzung 20,4
3306 Chirotherapeutischer Eingriff an der Wirbelsäule („Spineliner-Therapie“, > 20 Min.) 39,68
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